Verbaucherinformationen: Aufbewahrung von gewürzten Speisen

Bei Lagerung im Kühlfach oder der Kühltruhe können Gewürze recht unterschiedlich reagieren:
- Cayenne-Pfeffer, Ingwer, Kapern, Kümmel, Lorbeer, Nelken, Piment, Vanille, Zimt und Zitronenschalen zum Beispiel behalten unverändert ihre Würzkraft.
- Dagegen verlieren Anis, Bohnekraut, Majoran, Muskat, Paprika, Pfeffer, Senf während der Gefrierzeit an Würzkraft. In den meisten Fällen muss nach dem Auftauen nachgewürzt werden.
- Gerichte, die in der Gefriertruhe aufbewahrt werden, sollten mit folgenden Gewürzen nur sehr sparsam gewürzt werden, da diese sonst an Intensität gewinnen: Basilikum, Dill, Estragon, Salbei, Thymian.
- Knoblauch und Zwiebeln nehmen einen muffigen Geschmack an, wenn sie in einem fertigen Gericht über einen längeren Zeitraum gelagert werden.
- Bei einem Verzehr innerhalb von vier Wochen können abgeschmeckte Gerichte unbedenklich ganz normal gewürzt und eingefroren werden.