Leitsätze: Allgemeine Beurteilungsmerkmale - Bezeichnung

1. Allgemeine Beurteilungsmerkmale

B. Bezeichnung

Für Gewürze und andere würzende Zutaten sind die kursiv dargestellten Verkehrsbezeichnungen üblich.

1. Gewürze
Gewürze werden nach ihrer Art bezeichnet, z. B. Paprika- , edelsüß, Rosenpaprika. Soweit der Zerkleinerungsgrad von Bedeutung ist, wird er zusätzlich angegeben.

Gerebelte Gewürze werden durch Abtrennen der Blätter und/oder Blüten von den trockenen Gewürzpflanzen gewonnen.

2. Gewürzmischungen
Gewürzmischungen werden nach ihrer Art, z. B. Kräuter der Provence, oder ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Gulaschgewürz, Suppengewürz, Honigkuchengewürz. Ein besonderer Hinweis auf "Mischung" ist nicht erforderlich.

3. Gewürzzubereitungen, Gewürzpräparate
Gewürzzubereitungen werden nach ihrer Art, z. B. Zwiebel-Pfeffer-Gewürzzubereitung, oder nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Gewürzzubereitung für Brathähnchen. Sie werden auch als Gewürzpräparate bezeichnet, wenn sie zur Abgabe an Weiterverarbeiter bestimmt sind, z. B. Gewürzpräparat für Fleischwurst.

4. Gewürzsalze
Gewürzsalze werden nach ihrer Art, z. B. Selleriesalz, Kräutersalz, oder nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Brathähnchen-Gewürzsalz, Gewürzsalz für Brathähnchen.

5. Präparate mit würzenden Zutaten
Präparate mit würzenden Zutaten werden nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Präparat zur Reifung und Würzung von Rohwurst, Rohwurstreifemittel mit Gewürzen für Salami.

6. Gewürzaromazubereitungen
Gewürzaromazubereitungen werden nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Gewürzaromazubereitung für Brathähnchen.

Sie werden auch als Gewürzaromapräparate bezeichnet, wenn sie zur Abgabe an Weiterverarbeiter bestimmt sind, z. B. Gewürzaromapräparat für Fleischwurst.

Sie werden auch als Gewürzextraktzubereitung oder Gewürzextraktpräparat bezeichnet, wenn der Gewürzaromenanteil ausschließlich aus Gewürzextrakten stammt.

7. Gewürzaromasalze
Gewürzaromasalze werden nach ihrer Art, z. B. Kräuteraromasalz, oder nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Gewürzaromasalz für Brathähnchen.

8. Würzen
Würzenwerden als Würze, Speisewürze, Suppenwürze, Sojasoße bezeichnet.

9. Würzmischungen, Streuwürzen
Würzmischungen und Streuwürzen werden nach ihrer Art, z. B. Curry-Würzer, oder nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z. B. Grillwürzer, Würzmischung für Spaghetti.

10. Würzsoßen
Würzsoßen, Würzsaucen, Würztunken oder Würzpasten werden nach ihrer Art oder nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet. Übliche Verkehrsbezeichnungen sind:
Chutney, Cumberland-Sauce, Currysoße, Ketchupsoße, Pfeffersoße, Relish, Sambal, Worcestersauce, Barbecuesauce, Grillsoße, Sparerib-Soße.