Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten

Bezeichnung und Beschaffenheit von Kräutern und Gewürzen sind im Deutschen Lebensmittelbuch geregelt, genauer: in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Gewürze und andere würzende Zutaten. Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung zahlreicher Leitsätze, in denen Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Die Leitsätze sind keine Rechtsnormen, sondern haben den Charakter objektivierter Sachverständigengutachten. Sie beschreiben die Verkehrsauffassung der am Lebensmittelverkehr Beteiligten, also den redlichen Hersteller- und Handelsbrauch unter Berücksichtigung der berechtigten Erwartung der Durchschnittsverbraucher an die betreffenden Lebensmittel.“

Die Rechtsgrundlagen zur Beurteilung von Gewürzen & Kräutern haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:


Allgemeine Beurteilungsmerkmale


Besondere Beurteilungsmerkmale für Gewürze