Öko-Test zu Kräutern der Provence – wie seriös ist die Kritik wirklich?

Wissenschaftliche Kritik am Vorgehen von Öko-Test

Der Öko-Test hat in Ausgabe 02/2026 „Kräuter der Provence“ unter die Lupe genommen und dabei uneingeschränkt verkehrsfähige Produkte aufgrund von Mehrfachrückständen an Pflanzenschutz-mitteln zum Teil deutlich abgewertet.

Wir haben die Methoden von Öko-Test näher betrachtet und eine wissenschaftliche Bewertung des Testberichts in Auftrag gegeben. Die Bewertung des Öko-Test-Artikels zeigt deutlich: Die dort vor-genommenen Schlussfolgerungen sind in wesentlichen Punkten wissenschaftlich nicht tragfähig und können ein verzerrtes Bild der tatsächlichen gesundheitlichen Risiken vermitteln. Dies ist besonders problematisch, da die Darstellung dazu geeignet ist, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern unbegründete Besorgnis hervorzurufen und gleichzeitig das Vertrauen in gesetzeskonforme Produkte und deren Hersteller zu untergraben.

1. Rechtliche Einordnung wird ausgeblendet
Wichtig ist zunächst, die Untersuchungsergebnisse klar in den bestehenden gesetzlichen Rahmen einzuordnen. Die analysierten Produkte wiesen laut Öko-Test keine Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen auf. Damit sind sie nach geltendem EU-Recht uneingeschränkt verkehrsfähig. Diese Grenzwerte werden auf Basis umfangreicher wissenschaftlicher Risikobewertungen festgelegt und berücksichtigen ausdrücklich auch empfindliche Verbraucher-gruppen wie Kinder oder Schwangere.

Werden aber Ergebnisse isoliert dargestellt, ohne ihre tatsächliche gesundheitliche Relevanz einzuordnen, entsteht für Verbraucherinnen und Verbraucher der Eindruck eines Risikos, obwohl nach wissenschaftlichem Stand kein Anlass zur Sorge besteht.

2. Problematische Darstellung von Mehrfachrückständen („Pestizidcocktail“)
Öko-Test bewertet das gleichzeitige Vorkommen mehrerer Rückstände pauschal als kritisch und verwendet dabei Begriffe wie „Pestizidcocktail“. Diese Wortwahl ist nicht nur unscharf, sondern auch wissenschaftlich irreführend.

Tatsächlich ist das Auftreten mehrerer Rückstände in Mischprodukten wie Kräutermischungen erwartbar und kein Hinweis auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Nationale und europäische Behörden, insbesondere das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass aus dem bloßen Vorhandensein mehrerer Rückstände kein zusätzlicher gesundheitlicher Handlungsbedarf abgeleitet werden kann.

Die pauschale Abwertung von Produkten allein aufgrund der Anzahl nachgewiesener Stoffe widerspricht damit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und ignoriert etablierte Bewertungsprinzipien.

3. Unzulässige Übertragung wissenschaftlicher Studien
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Bezugnahme auf eine Parkinson-Studie. Diese wird von Öko-Test als Argument für potenzielle Risiken durch Mehrfachrückstände herangezogen. Die Übertragbarkeit dieser Studie auf die untersuchten Lebensmittel ist jedoch nicht gegeben:

• Die Studie untersucht langjährige Expositionen in landwirtschaftlichen Umgebungen, nicht den Verzehr von Lebensmitteln.
• In der Studie wird die Exposition von Pflanzenschutzmitteln aus dem Baumwollanabau betrachtet, die sich größtenteils von den Pflanzenschutzmitteln aus dem Gewürz- und Kräuter-anbau unterscheiden.
• Die Aufnahme der Substanzen erfolgte überwiegend über Einatmen und Hautkontakt, nicht oral.
• Die Expositionsdauer betrug 18 bis 22 Jahre, während Kräuter nur in kleinen Mengen und gelegentlich konsumiert werden.
• In Laborversuchen wurden Konzentrationen verwendet, die um mehrere Größenordnungen über realistischen Verbraucherexpositionen liegen.

Diese grundlegenden Unterschiede machen eine direkte Übertragung der Ergebnisse auf den Lebensmittelkonsum wissenschaftlich unzulässig. Dennoch wird durch die Darstellung ein Zusammen-hang suggeriert, der faktisch nicht besteht.

4. Verwechslung von Gefahr und Risiko
Öko-Test hebt einzelne Wirkstoffe als „besonders bedenklich“ hervor, basierend auf ihrer Einstufung nach der Classification, Labelling and Packaging-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Dabei wird jedoch ein grundlegender Unterschied nicht ausreichend berücksichtigt: der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko.

Eine Substanz kann bestimmte gefährliche Eigenschaften besitzen, ohne dass daraus bei realistischen Expositionsmengen ein tatsächliches Risiko entsteht. Entscheidend ist stets die aufgenommene Menge. Im vorliegenden Fall liegen alle Rückstände unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte, sodass kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht.

Die isolierte Darstellung von Gefahreneigenschaften ohne Kontext kann beim Leser den Eindruck erzeugen, es bestehe eine konkrete Gesundheitsgefahr – was wissenschaftlich nicht gerechtfertigt ist.

5. Vernachlässigung etablierter Bewertungsansätze
Die Aussage, Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Wirkstoffen seien „nicht ausreichend erforscht“, ist so nicht haltbar. Tatsächlich existieren seit Jahren wissenschaftlich fundierte Bewertungsansätze, etwa das Konzept der „Cumulative Assessment Groups“ (CAGs), das auch von europäischen Behörden angewendet wird.

Diese Ansätze stellen sicher, dass mögliche kombinierte Effekte berücksichtigt werden. Die pauschale Infragestellung dieser Verfahren durch Öko-Test vermittelt ein verzerrtes Bild des wissenschaftlichen Kenntnisstands.

6. Suggestive Darstellung und ihre Wirkung auf Verbraucher
Besonders kritisch ist die Kombination aus:
• der pauschalen Problematisierung von Mehrfachrückständen,
• der Hervorhebung einzelner Stoffe als „bedenklich“ und
• der Verwendung emotional aufgeladener Begriffe wie „Pestizidcocktail“.

Diese Darstellung kann beim Leser den Eindruck erwecken, es bestehe eine konkrete, möglicherweise schwerwiegende Gesundheitsgefahr. Tatsächlich liegen jedoch keine Hinweise auf eine solche Gefahr vor, da alle Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und damit sicher sind.

Fazit
Die Analyse zeigt deutlich, dass das Vorgehen von Öko-Test in diesem Fall methodische und wissenschaftliche Schwächen aufweist. Zentrale Prinzipien der Risikobewertung werden nicht ausreichend berücksichtigt, Studien werden unzulässig übertragen und Ergebnisse nicht im regulatorischen Kontext eingeordnet.

In der Konsequenz entsteht eine Darstellung, die geeignet ist, ohne sachliche Grundlage Besorgnis und Ängste bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auszulösen. Gleichzeitig wird das Vertrauen in Produkte und Hersteller beeinträchtigt, obwohl alle untersuchten Erzeugnisse den gesetzlichen An-forderungen entsprechen.

Eine verantwortungsvolle Verbraucherinformation sollte jedoch auf wissenschaftlich fundierten Be-wertungen beruhen, Risiken differenziert darstellen und den bestehenden regulatorischen Rahmen berücksichtigen. Nur so kann eine sachliche und vertrauenswürdige Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet werden.

Die Stellungnahme zum Download finden Sie hier.

Pressekontakt:
Yasmin Soldierer ׀ Leiterin Öffentlichkeitsarbeit ׀ Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
soldierer@verbaendebuero.de ׀ Tel. 0228/216 162 ׀ www.gewuerzindustrie.de

Laura Winter-Gierlich ׀ Geschäftsführerin ׀ Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
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